Immobilienwertgutachten (Kurzgutachten) sind eine kostengünstige Alternative zum Verkehrswertgutachten. Das Immobilienwertgutachten wird auf ähnlicher Basis wie das Verkehrswertgutachten erstellt, wobei der Umfang der schriftlichen Ausarbeitung hier allerdings nur 10 bis 15 Seiten umfasst und daher nicht alle Aspekte ausführlich schriftlich aufgeführt werden können.
Ein Immobilienwertgutachten ist sinnvoll wenn Sie wissen möchten welchen Wert Ihre Immobilie besitzt, welchen Marktpreis Sie derzeit bei einem Verkauf erzielen können oder z.B. als Grundlage für Verkaufsargumentationen gegenüber Interessenten. Ein Immobilienwertgutachten ist auch ausreichend wenn es sich um eine Erbengemeinschaft handelt, die sich im Grunde einig ist, und nur eine objektive Werteinschätzung der Immobilie benötigt.
In einem Immobilienwertgutgutachten wird, im Gegensatz zum Verkehrswertgutachten gem. § 194 BauGB, auf die ausführliche Darstellung der Makro- und Mikrolage, der Baubeschreibung und des Ausstattungsstandards der Immobilie, der Beifügung von Bodenrichtwertkarte, Lageplan, Grundrissen, etc. verzichtet. Das Grundbuch und die Bauakte werden auftragsgemäß nicht eingesehen. Recherchen insb. zu Altlasten, Baulasten und Baurecht werden nicht vorgenommen. Verpflichtend ist aber auch für ein Immobilienwertgutachten die Besichtigung der Immobilie von Innen und von Außen durch den beauftragten Sachverständigen. Immobilienwertgutachten haben aufgrund der vorstehend aufgeführten, nicht eingeholten Informationen keine Rechtskraft gegenüber Finanzämter, Gerichten und Banken.
Die Erstellung eines Immobilienwertgutachtens ist weniger aufwendig als die Erstellung eines Verkehrswertgutachten. Die Kosten für den Auftraggeber/die Auftraggeberin dementsprechend deutlich geringer.
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