Ausbildung als Industriekaufmann
Studium Immobilienwirtschaft und Facilitymanagament, Abschluss als
Dipl.-Wirtschaftingenieur (FH)
Gebäude-Energieberater, Aussteller für Energieausweise bei Wohngebäuden
und bei Nichtwohngebäuden (BAFA, DENA)
Energieeffizienzexperte für Förderprogramme des Bundes (KfW)
Von der Ingenieurkammer Niedersachsen öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für die Bewertung von unbebauten und bebauten Grundstücken.
BAFA = BA für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle
DENA = Deutsche Energie-Agentur
KfW = Kreditanstalt für Wiederaufbau
"Öffentlich bestellt und vereidigt"
Ein "öffentlich bestellter und vereidigter" Sach-verständiger verfügt neben der Zuerkennung der persönlichen Eignung über die Bescheinigung, dass er
in einem bestimmten Fachgebiet, z.B. die Be-wertung von unbebauten und bebauten Grund-stücken besonders qualifiziert ist.
Jeder "öffentliche bestellte und vereidigte" Sach-verständige übt seine Tätigkeit unabhängig und unparteiisch aus und ist im Rahmen der Erstattung eines Gutachtens stets verpflichtet, die Anforde-rungen an ein Gutachten verbindlich und vollständig einzuhalten, so wie dieses für staatliche oder auch gerichtliche Aufgabenstellungen vorgeschrieben ist.
Für die Erlangung dieser Qualifikation und für die Führung dieses, u.a. an dem Rundstempel erkenn-baren Gütesiegels ist ein aufwendiges und zeit-intensives Aufnahme- und Prüfungsverfahren zu durchlaufen, welches bei der zuständigen Ingenieur-kammer oder Industrie- und Handwerkskammer (IHK) als Bestellungskörperschaft im staatlichen Auftrag erfolgt. Im Turnus von 5 Jahren findet neben der fortwährenden Aufsicht und der Pflicht zur regelmäßigen fachlichen Weiterbildung von mehreren Tagen pro Jahr eine Überprüfung der besonderen fachlichen Qualifikationen durch die jeweilige Bestellungskörperschaft statt.
Dieser hohe, regelmäßig überprüfte Qualifikations-standard hat zur Folge, dass "öffentliche bestellte und vereidigte" Sachverständige als Gerichtsgut-achter bevorzugt beauftragt werden. Ebenso werden ihre Gutachten als Parteigutachten im Rahmen einer Rechtsstreitigkeit und insbesondere in steuerlichen Angelegenheiten i.d.R. anerkannt.